Sicherer Start mit der Umalis Gruppe.

Seit der Aufnahme in das Arbeitsgesetzbuch im Jahr 2008 wurden für das Trägermodell spezifische Regelungen erlassen, die alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem zu vermittelten Arbeitnehmer, seinem Kundenunternehmen und der Trägergesellschaft klarstellen.

Ein einfaches und vorteilhaftes System, das durch zwei Arten von Verträgen geregelt wird:

  • Dienstleistungsvertrag: Es handelt sich um einen kommerziellen Vertrag, der zwischen der Trägergesellschaft und dem Kundenunternehmen abgeschlossen und unterzeichnet wird
    Dieser Vertrag legt fest:
    • – die Art der zu erbringenden Leistung
    • – Vergütung und Zahlungsbedingungen
    • – Die voraussichtliche Dauer der Leistung
    Die verschiedenen, in diesem Vertrag genannten Bedingungen, wurden im Voraus zwischen dem Kundenunternehmen und dem zu vermittelten Mitarbeiter ausgehandelt..
  • Arbeitsvertrag: CEs kann in Form eines unbefristeten Vertrages, eines Vollzeit- oder Teilzeitvertrages oder eines befristeten Vertrages zwischen der Trägergesellschaft und dem getragenen Mitarbeiter abgeschlossen werden. Dieser Vertrag ermöglicht es dem Consultant, alle Vorteile des Trägermodells zu nutzen.
    Dieser Vertrag legt fest:
    • – das Datum des Ablaufs eines befristeten Vertrages,
    • – Berechnung und Zahlung der Vergütung, der Zulage für Geschäftsaktivitäten, der Sozialversicherungsbeiträge, der Steuern und der Managementgebühren
    • – die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen
    • – die Bedingungen für bezahlten Urlaub, Dauer der Probezeit usw.
    Dieser Vertrag beinhaltet kein Unterordnungsverhältnis mit der Trägergesellschaft. Der Auftraggeber bleibt Ihr Kunde.