Betrieb

Mit dem Trägermodell wird alles viel einfacher.

Das Trägermodell basiert auf einem innovativen und flexiblen Betriebsmodus, bei dem drei Akteure beteiligt sind, deren Beziehungen durch reguläre Arbeitsverträge hergestellt werden.

Es handelt sich in der Tat um ein einfaches System, bei dem der unabhängige Consultant, der als Mitarbeiter der Trägergesellschaft gilt, für die Prospektion seiner Aufträge und die Verhandlung der verschiedenen mit der Intervention verbundenen Elemente (Gebühren, Ziel, Dauer, Bedingungen usw.) mit dem Kunden verantwortlich ist. Der Consultant behält die volle Kontrolle über seine Arbeit.

Sobald eine mündliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, wendet sich der Consultant an die Trägergesellschaft, die für die Aufstellung aller für die Durchführung der Mission erforderlichen organisatorischen Elemente verantwortlich ist. Der Consultant sorgt für seine Ausführung und wird in Form von Gehältern bezahlt.

Die Trägergesellschaft übernimmt ihrerseits die administrativen, rechtlichen und steuerlichen Formalitäten im Zusammenhang mit der vom Consultant erbrachten Dienstleistung, insbesondere:

  • – die Erstellung und Verfolgung von Rechnungen,
  • – Sozial-und Steuererklärungen,
  • – die Zahlung von Gebühren,
  • – Forderungseintreibung.

Das Trägerunternehmen ermöglicht es dem Consultant, nicht diese Honorare, sondern eine Honorierung in Form eines Gehalts auf der Grundlage seines Nettoumsatzes nach Abzug der Kosten und einer Provision in Höhe der Verwaltungsgebühren zu erhalten.

Um dieses dreiseitige Vertragsverhältnis zu formalisieren, richtet die Trägergesellschaft Folgendes ein:

  • – Ein Dienstleistungsvertrag , auch als Einsatzvertrag mit dem Kunden bezeichnet. Dieser Vertrag umfasst alle Bedingungen der Verhandlung zwischen dem Consultant und seinem Kunden.
  • – Ein Arbeitsvertrag mit dem Consultant, der dadurch zum Mitarbeiter der Trägergesellschaft wird und von allen Vorteilen profitiert, die dem Mitarbeiter im Rahmen des Standardregimes gewährt werden.

Im Gegenzug hat der Consultant im Rahmen des durch diesen Arbeitsvertrag begründeten Unterordnungsverhältnisses der Trägergesellschaft einen Bericht über die ordnungsgemäße Ausführung der von ihm für seinen Mandanten ausgeführten Aufgabe vorzulegen.