Das Gesetz vom 25. Juni 2008, das das Trägermodell organisiert, wurde erst im April 2015 durch eine Verordnung umgesetzt, und lässt dieses Arbeitssystem, trotz seines Erfolgs bei Fachleuten auf allen Seiten, in einer gewissen Rechtsunsicherheit.
Seit 2015 profitiert das Trägermodell daher von einem vollständigen, robusten und detaillierten Rechtsrahmen.Ein neuer Kurs wurde kürzlich mit der Umsetzung eines Tarifvertrags eingeschlagen, der speziell für das Trägermodell gilt und dessen Bedeutung als neue Beschäftigungsform, die Flexibilität und Sicherheit verbindet, bestätigt. Sie wurde im März 2017 unterzeichnet und gilt seit Juli des gleichen Jahres.
Die wichtigsten Referenztexte, die die Vorschriften des Trägermodells regeln:
– Tarifvertrag für des Trägermodells: März 2017
Tarifvertrag für die Branche der Arbeitnehmer im Trägermodell
– Dekret Nr. 2015-1886 vom 30. Dezember 2015 relativ zum Trägermodell dieser Erlass vervollständigt die Verordnung vom 04. April zum Thema Finanzgarantie und die vorherige Erklärung der Trägerunternehmen.
Dekret Nr. 2015-1886 vom 30.Dezember 2015 relativ zum Trägermodell
– Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verordnung Nr. 2015-10 vom 11. Juni 2015 relativ zum Trägermodell
Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verordnung Nr.2015-10 vom 11. Juni 2015
– ALV-Rundschreiben Nr. 2015-10 vom 11. Juni 2015: mit Bezug auf die Auswirkungen der Verordnung Nr. 2015-380 vom 2. April 2015.
ALV-Rundschreiben Nr. 2015-10 vom 11.Juni 2015
– Verordnung Nr. 2055-380 vom 2. April 2015 relativ zum Trägermodell: : Veröffentlichung der Verordnung mit Zweck der Sicherung des von den Sozialpartnern gewünschten Systems des Trägermodells im Rahmen der nationalen interprofessionellen Vereinbarung vom 11. Januar 2008.
Verordnung Nr.2055-380 vom 2.April 2015
– ALV-Rundschreiben Nr. 2014-31 vom 22. Dezember 2014: Beschluss des Büros der ALV vom 16. Dezember 2014 relativ zu den Bedingungen, unter denen ehemalige Inhaber eines Trägergesellschafts- Vertrags ab dem 1. Januar 2015 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden.
Rundschreiben N. 2014-31 vom 22 Dezember 2014
– Verlängerungsverordnung vom 24. Mai 2013: : Veröffentlichung der Verlängerungsverordnung des Nationalen Branchenabkommens 2010. Mit diesem Erlass wird der Branchenvertrag ergänzt und der Geltungsbereich des Trägermodells begrenzt.
Verordnung vom 24. Mai 2013 über die Verlängerung der nationalen Berufsvereinbarung vom 24. Juni 2010 über die Tätigkeit von Trägergesellschaften
– Vereinbarung für das Trägermodell vom 24. Juni 2010: Unterzeichnung einer Branchenvereinbarung zwischen den Gewerkschaften der Trägergesellschaften zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Berufsstandes.
Vereinbarung über die Tätigkeit von Trägergesellschaften
– Artikel L. 1251-64 des französischen Arbeitsgesetzbuches “Das Trägermodell ist eine Reihe von vertraglichen Beziehungen organisiert zwischen einer Trägergesellschaft, einer zu getragenen Person und den Kundenunternehmen, enthaltend für die zu vermittelnde Person das Lohnsystem und die Vergütung ihrer Dienstleistung bei dem Kunden durch die Trägergesellschaft. Es garantiert die Rechte der zu vermittelnden Person auf ihren Kundenstamm.”
– Gesetz Nr. 2008-596 vom 25 Juni 2008, Ankündigung eines ersten Rechtsrahmens für das Trägermodell